Jungen Menschen mit Behinderung einen Ausbildungsplatz anbieten

Sind Arbeitsplatzanpassungen oder Hilfsmittel nötig, können Leistungen der IV und anderen Sozialversicherungen beantragt werden.

Die berufliche Ausbildung von Jugendlichen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Ganz besonders, wenn es um die Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung geht.

Die Berufsbildung ermöglicht rund zwei Dritteln der Jugendlichen in der Schweiz nach der Schule den Eintritt ins Berufsleben. Die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule vermittelt den jungen Berufseinsteigern eine solide berufliche Grundlage. Ihr Unternehmen übernimmt dabei eine wichtige Verantwortung und sichert sich so den Nachwuchs an Berufsleuten. Sie investieren also in die Zukunft Ihres eigenen Unternehmens und der Branche.

Bildungsangebote als Teil der sozialen Verantwortung

Mit der Vorgabe, genügend Lehrstellen zu schaffen und möglichst allen Jugendlichen eine Berufsbildung zu ermöglichen, nehmen Sie aber auch eine wichtige soziale Verantwortung wahr.

Einem Jugendlichen mit Behinderung eine Ausbildung und damit die Chance für einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, erscheint vor allem vielen KMU sehr aufwändig oder steht gar nicht erst auf der Tagesordnung. Vielfach sind die verantwortlichen Personen aber auch nur nicht ausreichend informiert, welche Möglichkeiten sich bieten.

Positive Erfahrungen überwiegen

Zusätzliche Investitionen oder ein grösseres zeitliches Engagement sind möglich, wenn man Jugendlichen mit einem physischen oder psychischen Handicap eine Lehrstelle anbietet. Sie sind beeinträchtigt etwa im Hören, Sehen, in der Mobilität, der Lernfähigkeit oder des Verhaltens. Aber Fachleute und engagierte Unternehmen sind sich einig, dass die positiven Erfahrungen überwiegen.

Denn jeder Mensch hat seine ganz besonderen Fähigkeiten. Allfällige Defizite machen die Jugendlichen durch ihr grosses Engagement und ihrer überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft. Die soziale Verantwortung und das Engagement Ihres Unternehmens sendet sowohl nach innen wie gegen aussen ein positives Signal. Das Image des Unternehmens verbessert sich.

Unternehmen benötigen Bildungsbewilligung

Wer die vielen positiven Faktoren berücksichtigt und sich entschliesst, einem oder mehreren Jugendlichen mit Behinderung eine Ausbildung zu ermöglichen, hat wie alle Lehrbetriebe verschiedene Anforderungen zu erfüllen. So müssen die Betriebe zuerst abklären, in welchem Lehrberuf sie ausbilden möchten und welchen Ausbildungstyp sie anbieten wollen. Es stehen rund 250 Lehrberufe und verschiedene Ausbildungstypen (EBA, EFZ, Praktikum) zur Auswahl.

Unabhängig davon, ob die Betriebe Jugendliche mit oder ohne Handicap ausbilden möchten, müssen Mindestanforderungen wie Motivation, gut ausgebildete Berufsleute im Lehrbetrieb, Ausbildungskurse für Berufsbildner und geeignete Arbeitsplätze erfüllt sein, um eine Bildungsbewilligung der kantonalen Bildungsämter zu erhalten.

Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung barrierefrei

Ausserdem ist es unabdingbar, dass Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung barrierefrei sind, um von den Fähigkeiten, Eigenschaften und Qualitäten von behinderten Mitarbeitern profitieren zu können. Barrierefrei bedeutet, dass der eingeschränkte Arbeitnehmer selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe arbeiten kann. Sobald ein Arbeitsplatz für Auszubildende mit einer Behinderung von unüberwindbaren Hindernissen bereinigt ist, können entsprechend qualifizierte Bewerber eine Stelle annehmen. Wenn Sie als Unternehmen körperlich- und sinnesbehinderte Menschen beschäftigen wollen, können Sie für den behindertengerechten Ausbau respektive Umbau auf die Unterstützung der Invalidenversicherung (IV) zurückgreifen.

Benötigt der körperlich eingeschränkte Auszubildende für die Ausübung des Berufes technische Hilfsmittel damit er seine potentiell bestmögliche Leistung abrufen kann, können entsprechende Gesuche ebenfalls an die IV eingereicht werden. Neben der IV können auch von weiteren Sozialversicherungen Leistungen beansprucht werden.

Zusammenarbeit mit der IV

Ein standardisiertes Vorgehen für Unternehmen, die Jugendlichen mit Behinderung einen Ausbildungsplatz anbieten möchten, gibt es nicht. So individuell das Handicap und die daraus entstehenden möglichen Einschränkungen, so individuell ist auch das weitere Vorgehen.

Auch hier empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit den kantonalen Stellen der Invalidenversicherung in Verbindung zu setzen, deren zentrales Ziel die berufliche Eingliederung behinderter Personen ist. Die IV bespricht sich mit Ihrem Unternehmen über Vorstellungen und Möglichkeiten und das weitere Vorgehen und informiert Sie über die Unterstützung durch die IV, sei es für die auszubildende Person, oder für Ihr Unternehmen.

Job-Coaching

Dabei arbeiten die IV-Stellen auch mit externen, spezialisierten Unternehmen zusammen, sogenannten Job-Coaches, welche die notwendigen Abklärungen vornehmen, die Ausbildungstauglichkeit prüfen und während der Ausbildung sowohl das Unternehmen wie auch die Jugendlichen begleiten und coachen.

Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist ein wichtiges, im Gleichstellungsgesetz stark verankertes Element bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Eine solide Berufsbildung hat das Potential, die Situation für Jugendliche mit einem Handicap deutlich zu verbessern.

Text: Patrick Gunti, Simon Müller 06/2016

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