Voraussetzungen für Unternehmen für die Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung

Flexible Arbeitszeiten begünstigen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen dass es braucht, damit die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen im Unternehmen gelingt.

In der Schweiz bieten nicht genügend Unternehmen Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung an. Die Gründe sind vielfältiger Natur, sehr oft stehen aber Vorurteile und fehlende Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen am Ursprung der Passivität der Unternehmen.

Wir nennen Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, damit die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Betrieb gelingt:

  • Barrierefreiheit

Damit ein Lehrbetrieb von den Fähigkeiten, Eigenschaften und Qualitäten von Menschen mit Behinderungen profitieren können, müssen Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung barrierefrei sein. Barrierefreiheit bedeutet, dass der eingeschränkte Auszubildende selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe arbeiten kann. Übrigens: Für den behindertengerechten Ausbau respektive Umbau können Sie auf die Unterstützung der Invalidenversicherung (IV) zurückgreifen.

  • Unternehmens- und Kommunikationskultur

Ein offenes und freundliches Betriebsklima, welche die geleistete Arbeit schätzt und anerkennt, ist nicht nur der beste Motivator, sondern erlaubt zudem allen Mitarbeitern Bedürfnisse, Interessen und Ideen offen zu kommunizieren. Eine Unternehmenskultur, welche die Fähigkeiten und Potentiale von Menschen mit Behinderungen erkennt und diese bewusst fördert und nicht auf deren Defizite fokussiert, hat einen wichtigen Einfluss auf das Gelingen.

  • Chancengleichheit

Wichtig für das Unternehmen ist, dass auf allen Ebenen eines Unternehmens der Grundsatz der Nichtdiskriminierung angewandt wird. Menschen mit Behinderung dürfen gegenüber Arbeitskollegen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorteilt werden. Nur wenn keine Gruppe bevorzugt wird, herrscht Chancengleichheit.

  • Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten begünstigen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Damit Diskriminierung und somit ein schlechtes Arbeitsklima verhindert wird, sollten flexible Arbeitszeiten sofern möglich allen Mitarbeitern/innen gewährt werden.

  • Personalrekrutierung

Bei Personalentscheide fliessen oft persönliche Wertvorstellungen mit ein. Wertevorstellungen, Kleidungsart, Hobbies etc. verbinden im Unterbewusstsein und lassen den Bewerber sympathischer und passender für eine ausgeschriebene Stelle erscheinen. Bewerber, die durch bestimmte Merkmale nicht der Norm entsprechen, fallen häufig frühzeitig aus dem Rekrutierungsprozess.

Die personalpolitische Grundhaltung steht am Anfang der gelungenen Integration von Auszubildenden mit Behinderung in einem Unternehmen. Gelingt es, die oben genannten Voraussetzungen zu schaffen, bringen Sie die besten Voraussetzungen mit, Menschen mit Behinderungen in Ihrem Betrieb zu beschäftigen.

Text:  Simon Müller 06/2016

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